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   VG Stuttgart, 21.07.2015 - 11 K 1516/15   

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https://dejure.org/2015,24310
VG Stuttgart, 21.07.2015 - 11 K 1516/15 (https://dejure.org/2015,24310)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 21.07.2015 - 11 K 1516/15 (https://dejure.org/2015,24310)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Juli 2015 - 11 K 1516/15 (https://dejure.org/2015,24310)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit - keine württembergische Staatsangehörigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 88; StAG § 26 Abs. 2
    Staatsangehörigkeit; Anfechtungsklage; Verpflichtungsklage einschließlich Untätigkeitsklage; Widerspruchsverfahren einschließlich reformatio in peius im Widerspruchsverfahren - Klagebegehren; deutsche Staatsangehörigkeit; Verzicht; Entlassung; Württemberg; Abstammung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 31.07.1973 - 2 BvF 1/73

    Grundlagenvertrag

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.07.2015 - 11 K 1516/15
    Nach der Kapitulation der deutschen Wehrmacht am 7./8.05.1945 und der Verhaftung der Regierung Dönitz am 23.05.1945 und durch die Übernahme der obersten Regierungsgewalt durch die Alliierten Siegermächte hat das Deutsche Reich rechtlich nicht zu existieren aufgehört; die Bundesrepublik Deutschland wird dementsprechend als mit dem "Deutschen Reich" identischer Staat betrachtet (vgl. BVerfG, Urt. v. 31.07.1973 - 2 BvF 1/73 - BVerfGE 36, 1 und Beschl. v. 21.10.1987 - 2 BvR 373/83 - BVerfGE 77, 137).
  • BVerfG, 21.10.1987 - 2 BvR 373/83

    Teso

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.07.2015 - 11 K 1516/15
    Nach der Kapitulation der deutschen Wehrmacht am 7./8.05.1945 und der Verhaftung der Regierung Dönitz am 23.05.1945 und durch die Übernahme der obersten Regierungsgewalt durch die Alliierten Siegermächte hat das Deutsche Reich rechtlich nicht zu existieren aufgehört; die Bundesrepublik Deutschland wird dementsprechend als mit dem "Deutschen Reich" identischer Staat betrachtet (vgl. BVerfG, Urt. v. 31.07.1973 - 2 BvF 1/73 - BVerfGE 36, 1 und Beschl. v. 21.10.1987 - 2 BvR 373/83 - BVerfGE 77, 137).
  • BVerwG, 13.01.2012 - 9 B 56.11

    Klagebegehren; Rechtsschutzbegehren; Klageantrag; Klagebegründung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.07.2015 - 11 K 1516/15
    Maßgebend für den Umfang des Klagebegehrens (§ 88 VwGO) ist das aus dem gesamten Parteivorbringen, insbesondere der Klagebegründung, zu entnehmende erkennbare wirkliche Rechtsschutzziel (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.01.2012 - 9 B 56/11 - NVwZ 2012, 375).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.07.2015 - 11 K 1516/15
    Denn die Rechtswidrigkeit des ursprünglich ablehnenden Verwaltungsakts ist nicht Streitgegenstand der Verpflichtungsklage; ihr Streitgegenstand ist vielmehr der vom Kläger geltend gemachte Anspruch auf den unterlassenen oder versagten Verwaltungsakt (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.05.1987 - 4 C 77/84 - BVerwGE 77, 317).
  • BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.07.2015 - 11 K 1516/15
    Denn jeder Staat hat das Recht, der Bevölkerung seines Staatsgebiets seine Staatsangehörigkeit aufzuerlegen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.05.1952 - 1 BvR 213/51 - BVerfGE 1, 322; Hailbronner/Renner/Maaßen, Staatsangehörigkeitsrecht, 5. Aufl., Grundlagen E. Rn. 50).
  • BVerwG, 29.04.1981 - 8 B 14.81

    Überschreitung der sachlichen Zuständigkeit einer Behörde bei Ablehnung der

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.07.2015 - 11 K 1516/15
    22 Hat der Kläger danach keinen Anspruch auf Genehmigung des von ihm erklärten Verzichts auf die deutsche Staatsangehörigkeit, so ist unerheblich, ob der Beklagte den Antrag des Klägers im Bescheid vom 14.11.2014 fehlerfrei abgelehnt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.04.1981 - 8 B 14/81 - KStZ 1982, 108).
  • BVerwG, 22.05.1958 - I C 124.56

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Aufenthaltverbotes -

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.07.2015 - 11 K 1516/15
    In der Zeit von 1945 bis zur Errichtung der Bundesrepublik Deutschland waren die Länder rechtlich nicht in der Lage, das Staatsangehörigkeitsrecht zu ändern (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.05.1958 - I C 124.56 - BVerwGE 6, 351).
  • VG Arnsberg, 08.03.2017 - 1 K 151/16
    vgl. Verwaltungsgericht Stuttgart (zum vergleichbaren Fall der Geltendmachung einer württembergischen Staatsangehörigkeit), Urteil vom 21. Juli 2015 - 11 K 1516/15 -, juris, Rn. 19, m.w.N., GK-StAR/Marx, § 1 StAG, Rn. 12 ff., m.w.N.
  • VG Arnsberg, 08.03.2017 - 1 K 2464/16
    vgl. Verwaltungsgericht Stuttgart (zum vergleichbaren Fall der Geltendmachung einer württembergischen Staatsangehörigkleit), Urteil vom 21. Juli 2015 - 11 K 1516/15 -, juris, Rn. 19, m.w.N., GK-StAR/Marx, § 1 StAG, Rn. 12 ff., m.w.N.
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